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Krankenfahrservice

Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen

Auswirkungen des Corona-Virus, die zu Transfer- bzw. Fahrausfällen führen, sind höhere Gewalt und somit nicht schadensersatzfähig.

Taxi

Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach dem jeweils gültigen Taxitarif des Kreises Wesel. Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflicht-Fahrgebietes. Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird. Wird nach Auftragserteilung die Fahrt aus Gründen, die der Fahrgast/Besteller zu vertreten hat, nicht durchgeführt, so gilt der Taxitarif des Kreises Wesel.

Funkmietwagen

Der Leistungsumfang und die Berechnung der Beförderungsaufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Yellow Point Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Yellow Point berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 1% Zinsen zu berechnen.

Die Beförderung erfolgt auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), bei grenzüberschreitendem Verkehr gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr, sowie der nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Yellow Point) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes von Yellow Point an den Auftraggeber zustande.

Für nicht angemeldete Umwege, Zwichenstops, Rückfahrten zum Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum Flughafen oder anderer Beförderungsziele behalten wir uns eine zusätliche Wegegebühr vor. Bei Fahrzeugausfällen jeglicher Art, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, erstattet Yellow Point die Kosten für die vereinbarte Beförderungsstrecke bis zur Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel (Bahnfart 2. Klasse). Taxi und Mietwagen werden nur nach vorheriger Absprache mit Yellow Point und nach Genehmigung durch Yellow Point erstattet.

Für Personen- und oder Sachschäden haftet Yellow Point im Umfang der Deckung seiner Haftpflichtversicherung. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet Yellow Point nicht. Die Haftung erstreckt sich auf die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Yellow Point.

Wollen Sie mehr als das übliche Gepäck (1 Koffer 20 kg und 1 Handgepäck), z.B. sperriges Gepäck, Tiere oder sonstiges Zusatzgepäck mitführen, so teilen Sie das bitte unbedingt unserem Büro mit. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, was an Mehrkosten zum regulären Fahrpreis zu zahlen ist. Tiere werden aufgrund vorheriger Vereinbarung befördert.

Für eine Verunreinigung des Fahrzeugs durch die Fahrgäste wird eine Gebühr bis zu 500,00 Euro erhoben. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt am Tage nach Beendigung der Beförderung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Zahlung des Beförderungsentgeltes erkennt jeder Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB sowie den Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen ist Rheinberg.

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